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Information „Spielerleichterungen“ für den Kreisspielbetrieb

Mit sofortiger Wirkung hat der Sportausschuss des BSKV-Bezirk Oberfranken Spielerleichterungen für den Kreisspielbetrieb in Oberfranken beschlossen. Diese finden bereits in der Saison 2018-2019 Anwendung. Damit die Spielerleichterungen bereits in die Planungen zur Mannschaftsmeldung (bis 2. Juli 2018) einfließen können, werden nachfolgend die Eckdaten zusammengefasst:

  • Spielerinnen und Spieler einer gemischten Mannschaft (männlich und weiblich) haben in der Saison 2018-2019 insgesamt acht Aushilfseinsätze (in eine höhere Mannschaft).
  • Nach einem absolvierten vierten Aushilfseinsatz kann die Spielerin oder der Spieler jedoch nicht mehr im Bezirk oder höher eingesetzt werden.
  • Hat eine Spielerin oder ein Spieler mehr als vier Aushilfseinsätze, so ist eine Ummeldung der Spielerin oder des Spielers (mittels Krankheit, Härtefall oder nach der Vorrunde) in eine Mannschaft, die höher als „Kreisliga“ spielt, ausgeschlossen.

Die beschlossenen Eckdaten werden Bestandteil der Spielbetriebsordnung des BSKV-Bezirk Oberfranken, die jedoch erst zum 1. Juli 2018 veröffentlicht wird.

Bayreuth, 12. Juni 2018
Der Sportausschuss

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